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Wie hoch dürfen Zäune sein?

Aktuell. Nicht selten sollen Zäune, Hecken oder Mauern das eigene Grundstück schützen und die Privatsphäre wahren.

„Grundsätzlich steht es natürlich jedem Grundstückseigentümer frei, ob und wie er sein Grundstück gegen einen benachbarten Grund abgrenzt“, berichtet dazu Immobilienberater Klaus Suppan von Immoteam7, Dornbirn. Allerdings gibt es auch hier Rechtsgrundlagen, die beachtet werden müssen. Dabei gibt es leider nicht ein Nachbarschaftsgesetz an sich, dieser Bereich des Zusammenlebens wird durch verschiedene Gesetze geregelt. Einmal finden sich im Baugesetz unter § 6 die Mindestabstände von Bauwerken. Zäune, Sichtschutzelemente und Mauern, die auf der Grundstücksgrenze errichtet werden, dürfen demnach eine maximale Höhe von 180 cm nicht überschreiten. Die Höhe wird dabei ab dem Nachbargrundstück gemessen! Häufig sollen Pflanzen den nötigen Schutz vor zu viel Einblick ins Privatleben bringen. Sträuchergruppen oder Hecken werden natürlich vom Baugesetz nicht erfasst. Dürfen sie daher wild in den Himmel und auch über die Grenzen wachsen? Nicht ganz, sagt der Gesetzgeber, und mutet den Nachbarn lediglich Beeinträchtigungen zu, die „… das ortsübliche Maß nicht übersteigen.“ Dieser vage Begriff umfasst allerdings keine Äste, Blätter oder andere Pflanzenteile, die auf das eigene Grundstück wuchern. Solche Pflanzenteile müssen entgegen oft geäußerter Meinung nicht vom Eigentümer der Hecke geschnitten werden. Über die Grenze ragende Pflanzenteile dürfen abgeschnitten werden, erläutert Klaus Suppan, wobei dieser Schnitt sachgerecht erfolgen muss. Sollte man diese Sachkenntnis nicht besitzen, muss zur Not ein Fachmann zu Hilfe geholt werden.

„Ein massiver Sichtschutz darf nicht höher als 1,80 m errichtet werden.“
Klaus Suppan, Immoteam7