Der Immobilienmarkt Vorarlberg - Ausgabe 17

10 MARKT IMMOTIPP Vor zehn Jahren, im Jahr 2012, wurde in Österreich das Gesetz zur verpflichtenden Vorlage eines Energieausweises erlassen. Dieses Bundesgesetz, das die Umsetzung einer EU-Richtlinie war, trägt den sperrigen Namen: „Bundesgesetz über die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf und bei der In-Bestand-Gabe von Gebäuden und Nutzungsobjekten (Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 – EAVG 2012)“. In den vergangenen zehn Jahren haben wir uns alle an die bunten Dokumente und die kryptischen Zahlen und Buchstabenkombinationen in Inseraten gewöhnt. Verkäufer*innen empfinden die Erstellung meist als unnütze Bürde. Käufer*innen wiederum sind mit der Deutung der Kennzahlen im Energieausweis oft überfordert. Aus meiner persönlichen Sicht sind der Energieausweis und die darin enthaltenen Verbesserungsvorschläge ein hilfreiches Tool, um den technischen Zustand eines Gebäudes hinsichtlich der thermischen Isolierung und des Energieverbrauchs richtig einzuschätzen. Er kann eine wichtige Hilfestellung sein, um künftige Energiekosten kalkulieren zu können. Kennzahlen im Energieausweis einfach erklärt: HWB steht für Heizwärmebedarf: Dieser Wert beschreibt die Energiemenge, die ein Wohnraum benötigt, um konstant eine Temperatur von 20 °C zu halten. Dieser Wert wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter – kurz kWh/m2a – gemessen. Je niedriger dieser Wert ist, desto weniger Energie wird fürs Heizen benötigt. Dieser Wert wirkt sich direkt auf die Umwelt und Ihre Geldtasche aus. PEP steht für Primärenergiebedarf: Diese Kennzahl beurteilt den Energiebedarf inklusive des Energieträgers mit allen vorgelagerten Prozessen wie Transport, Rohstoffgewinnung und Energieumwandlung. Auch dieser Wert wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter, kurz kWh/m2a angegeben. CO2 steht für Kohlendioxidemissionen: Die CO2-Angabe ist der Faktor für den ökologischen Fußabdruck eines Gebäudes. Er wird in kg/m2a gemessen. Auch hier werden Emissionen aus vorgelagerten Prozessen mit einberechnet. fGEE steht für Gesamtenergieeffizienzfaktor: Diese Angabe beschreibt die Effizienz des Gebäudes inklusive der haustechnischen Anlagen. Bei einem energieeffizienten Gebäude ist der Wert kleiner als eins, bei einem Gebäude, das eher mehr Energie verschlingt, ist der Wert größer als eins. Wann wird ein Energieausweis benötigt? Der Energieausweis muss grundsätzlich bei jedem Verkauf und auch bei jeder Vermietung von Wohngebäuden an Käufer*in oder Mieter*in übergeben werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind: Abbruchsreife oder zum Abbruch vorgesehene Gebäude und provisorische Gebäude für maximal zwei Jahre. Einteilung in Energieklassen Im Energieausweis werden Gebäude je nach Energieeffizienz in verschiedene Klassen eingeteilt. Beginnend mit dem besten Energie-Faktor A++, bis hin zur Klasse G für Gebäude mit einer sehr schlechten Energiebilanz. Kurt Kennerknecht Immobilienmakler A++ A+ A B C D E F G Passivhäuser Niedrigstenergiehäuser Niedrigenergiehäuser Technische Bauvorschriften 2008 alte, unsanierte Gebäude SO INTERPRETIEREN SIE DEN ENERGIEAUSWEIS RICHTIG!

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