Die smarten Makler

für den cleveren Immobilienverkauf

smart

modern

professionell

unkunvonetionell

ideenreich

auffallend

Anlegerwohnung besteuern

Aktuell. Der Kauf von Wohnungen zur Anlagezwecken erfreut sich in Vorarlberg immer größerer Beliebtheit und ist oft die Alternative zu Sparbuch und Wertpapieren.

Der Grund für diesen Trend liegt auf der Hand: Immobilien sind wertstabil, denn Wohnen ist ein Grundbedürfnis, Grund und Boden sind nur beschränkt verfügbar. Die Renditen sind zwar meist überschaubar, werden aber vom Wertzuwachs der Immobilie kompensiert. Dennoch sollte man sich vor dem Kauf einer Immobilie als Wertanlage gut informieren. Gerade die steuerlichen Auswirkungen sind zu prüfen. „Während bei den klassischen Anlageformen nur Kapitalertragssteuern fällig werden, so ist das steuerliche Thema bei Immobilien doch etwas komplexer“, erklärt Immobilienexperte Kurt Kennerknecht von Immoteam7. Einkünfte aus Vermietung sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Den Einnahmen (Mieterlöse) werden die „Werbungskosten“ gegenübergestellte. Das sind steuerliche Aufwendungen wie Abschreibung, Fremdkapitalkosten, Erhaltungsaufwendungen, Makler und so weiter. Der Gewinn ist dann grundsätzlich zu versteuern, es gibt aber für Kleinanleger Freibeträge.

Umsatzsteuer

Die Vermietung von Immobilien zu Wohnzwecken ist grundsätzlich mit 10 Prozent umsatzsteuerpflichtig, Garagen und Gewerbeobjekte sind mit 20 Prozent zu versteuern. Wird dabei die Schwelle von 30.000 Euro nicht überschritten, kann man sich als Kleinunternehmer deklarieren und wird von der Umsatzsteuer befreit, verliert aber auch den Vorsteuerabzug. Der Immobilienprofi rät Interessenten im Zuge des Kaufs einer Anlagewohnung den Rat eines Steuerberaters einzuholen. Wenn nämlich die Vermietung nach 20 Jahren keinen Überschuss ergibt – etwa bei zu hohen Erhaltungskosten – gilt die Vermietung als „Liebhaberei“. Das ändert die steuerliche Beurteilung erheblich. Kurt Kennerknecht: „Immobilien sind nach wie vor eine attraktive Anlageform. Wer einen Kauf überlegt, sollte sich aber unbedingt Rat vom Profi holen.“

„Wer vermietet, sollte im Vorfeld die steuerlichen Auswirkungen überprüfen.“
Kurt Kennerknecht, Immoteam7