Aktuell. Der Wert eines Grundstückes wird maßgeblich davon beeinflusst, wie die Liegenschaft bebaut werden kann.
Für die richtige Bewertung gilt es einige Kriterien zu berücksichtigen“, erläutert Lukas Feurstein von Immoteam7. Grundvoraussetzung für die Bebaubarkeit ist eine Widmung als Baufläche im Flächenwidmungsplan. Darüber informiert die zuständige Gemeinde und weist auch darauf hin, ob das Grundstück mit einer Gefahrenzone belegt ist. Wie ein Grundstück bebaut werden kann, hängt weitgehend von Größe, Form und den Baurichtlinien ab. Lukas Feurstein: „Besonders vor größeren Bauvorhaben ist es ratsam, einen Antrag um eine Baugrundlagenbestimmung zu stellen. Es ergeht dann ein Bescheid, in dem die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bebauung genau abgesteckt werden.“
Gebäudehöhe und Geschoßfläche
Die wichtigsten Angaben sind dabei Höchstgeschoßzahl und Gebäudehöhe, maximale Geschoßfläche und höchstzulässige Baunutzungszahl. Die Baunutzungszahl gibt das Verhältnis von Gesamtgeschoßfläche zur Nettogrundfläche an. Davon hängt etwa ab, ob zum Beispiel ein Wohnblock errichtet werden kann oder nur ein Einfamilienhaus. Bestimmt werden weiters die Baulinie, die Baugrenze, die Dachform, die Firstrichtung für geneigte Dächer sowie die Mindest- oder Höchstzahl der Stellplätze. Bestehen Rechte für Dritte, wie zum Beispiel ein Wegerecht, spricht man von Dienstbarkeiten. Sie sind meist im Grundbuch eingetragen. Bei landwirtschaftlichen Fahrrechten ist das nicht immer der Fall, dennoch sind sie rechtswirksam. „Diese und weitere Fragen gehören abgeklärt, bevor ein Kaufvertrag unterschrieben wird. Erfahrene Makler kümmern sich rechtzeitig darum“, betont Lukas Feurstein.
„Der Wert eines Baugrundstückes hängt von verschiedenen Faktoren ab.“
Lukas Feurstein, Immoteam7

Blätterbares Magazin