Der Immobilienmarkt Vorarlberg - Ausgabe 5
DER IMMO BILIENMARKT 2 Änderungen an der Außenhaut eines Gebäudes benötigen stets die Zustimmung aller. Liebe Leserinnen und Leser, mit Eigentum kann man doch machen was man will, frei nach dem Motto: „My home is my castle“. Doch wie sieht das mit Wohnungseigentum aus? Wo enden hier die persönlichen Freiheiten und bei welchen Entscheidungen muss ich meine Nachbarn miteinbeziehen? Die Antwort auf diese Frage finden Sie in unserem Immobilientipp. Und wenn wir schon dabei sind: Sind Sie auch schon mal an der Betriebskostenabrechnung Ihrer Wohnung verzweifelt? Darauf finden sich Begriffe, die unbedingt geklärt gehören und gerade beim Kauf oder Verkauf einer Wohnung geläufig sein sollten. Mehr dazu auf Seite drei. Die am häufigsten gestellte Frage an mich ist: „Wie schaut’s aus am Immobilienmarkt?“ Die einzig vernünftige Antwort darauf lautet: „Es kommt auf die Perspektive an.“ Für Verkäufer sind es momentan sicher goldene Zeiten. Die Preise sind sehr hoch und die Nachfrage nach wie vor sehr groß. Was ich aber immer häufiger bemerke ist, dass die Kreditinstitute bei der Kreditvergabe vorsichtiger geworden sind. So wird es für Kaufwillige immer schwieriger, sich ihren Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Ihnen wünsche ich auf jeden Fall viel Freude beim Lesen! Herzlichst, Ihr Christoph Geringer Immobilienberater, Gesellschafter Immoteam7 P.S.: Wie gefällt Ihnen unser Magazin? Haben Sie Anregungen, Wünsche oder Fragen für bzw. an uns? Dann schreiben Sie mir einfach eine E-Mail an geringer@immoteam7.at – ich freue mich auf Ihre Nachricht! IMPRESSUM Grundsätzlich kann ein Wohnungs- eigentümer in seiner Wohnung alles ändern. Gerade wie es ihm beliebt. Eine nicht tragende Wand kann beispielsweise jederzeit entfernt oder neu eingezogen werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind natürlich Veränderungen, die das Haus und die Miteigentümer schädigen oder beeinträchtigen. Ebenso ausgenommen sind sämtliche Veränderungen an der Außenhaut des Gebäudes. Hierzu zählen auch die Fenster. Das bedeutet, dass man zum Beispiel für die Anbringung einer Satellitenschüssel die Zustimmung der Eigentümerschaft benötigt. Sollte es zur Satellitenschüssel keine zumutbare Alternative geben, müssen die Nachbarn zustimmen. Wenn sich aber auch eine andere Lösung anbietet, ist ein Mehrheits- beschluss bei der Eigentümerver- sammlung nicht ausreichend, son- dern jeder einzelne Miteigentümer muss zustimmen. Auch ein Verwalter ist nicht berech- tigt, derartige Benützungsverein barungen zu treffen. Mit einem entsprechenden Beschluss können auch Regeln zur Benutzung von Allgemein- gut getroffen werden, etwa bei Allgemeinparkplätzen. Solche Vereinbarungen müssen vor dem Kauf bzw. Verkauf genau geprüft und entsprechend kommuniziert werden. Es empfiehlt sich immer, einen Experten zu Rate zu ziehen, der auf versteckte Vertragsdetails und spezielle Regelungen hinweist. DER IMMOBILIENMARKT Zeitschrift des Hauses immoteam7 Ausgabe 5/2016 Herausgeber: Immoteam7 ITS GmbH Mozartstraße 1, 6850 Dornbirn Redaktion: Christoph Geringer Immobilienberater, Gesellschafter Fotos: Immoteam7 ITS GmbH Gestaltung: buchergrafik.at Druck: Niederösterr. Pressehaus IMMO TIPP Was darf ich als Wohnungseigentümer an meiner Wohnung ohne die Zustimmung meiner Nachbarn ändern?
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