Der Immobilienmarkt Vorarlberg - Ausgabe 13
3 die smarten makler IMMOMARKT — Zeitschrift des Hauses immoteam7 — Ausgabe: 13/2020 — Auflage: 71.500 Stück Herausgeber: Immoteam7 ITS GmbH — Mozartstraße 1, 6850 Dornbirn Redaktion: Christoph Geringer, Immobilienberater, Gesellschafter Fotos: Immoteam7 ITS GmbH — © AdobeStock: Robert Kneschke, BillionPhotos Inserate ITS: Sabine Geringer — Gestaltung: buchergrafik — Druck: sachesieben GmbH IMPRESSUM WAS TUN? Klarheit im Begriffsdschungel: Was ist der Unterschied zwischen Wohnfläche, Nutzfläche und Wohnnutzfläche? Wer sich mit dem Thema Immobilien beschäftigt, ist bestimmt schon über die Begriffe Wohnfläche, Nutzfläche und Wohnnutzfläche gestolpert. Alles klar? Nein? Diese Begriffe sind zwar jedem geläufig, aber man kommt doch ins Grübeln, wenn man nach einer genauen Definition sucht. Damit Sie sich nicht weiter den Kopf zerbrechen müssen, schaffen wir Klarheit: Als Wohnfläche wird jener Teil einer Im- mobilie bezeichnet, der innerhalb der Wohnung liegt und zu Wohnzwecken geeignet ist. So zum Beispiel Schlafzim- mer, Küche, Bad, WC oder Flur. Nicht zur Wohnfläche zählen aber ein Abstellraum, der außerhalb der Wohnung liegt sowie Stiegen oder Garagen. Diese Klassifi- zierung lässt sich mit gesundem Haus- verstand nachvollziehen. Nutzflächen sind Flächen, die genutzt, aber nicht bewohnt werden. Hierzu zählen beispielsweise Müllraum, Lager, Büro, Keller oder Dachboden. Die Wohnnutzfläche ist schließlich die Summe aus Wohnfläche und Nutzfläche. Im Vollanwendungsbereich des Miet- rechtsgesetzes können als Basis für die Mietzinsberechnung verschiedene Nutzflächen mit Abschlag zur Wohnfläche dazugerechnet werden. Gilt das Mietrechtsgesetz nicht, spricht man von einem freien Mietzins . Dieser kann weitgehend ohne gesetzliche Grenzen bestimmt werden. In diesem Fall kann eine Miete frei und pauschal ver- einbart werden. Dadurch können Streitig- keiten über die Größe des Mietobjektes und in weiterer Folge über den Mietzins vermieden werden. „Ich rate Vermietern, Ihre Immobilie nicht nach Größe, sondern durch genaue Bezeichnung des Mietobjekts festzulegen“, empfiehlt Klaus Suppan, Immobilienberater bei Immoteam7
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