Der Immobilienmarkt Vorarlberg - Ausgabe 13

20 MARKT IMMOBILIEN EUROPARECHT WIRTSCHAFTSRECHT VERTRAGSWESEN UNTERNEHMENSSANIERUNGEN Z IVI L- UND HANDELSRECHT GESELLSCHAFTSRECHT DR. CHRISTOPH GANAHL LL.M., RECHTSANWALT WIRTSCHAFTSHAUS, SCHWEFEL 93/7, A-6850 DORNBIRN T +43 5572 890 890 , F +43 5572 890 890-8 KANZLEI@GANAHL.EU , WWW.GANAHL.EU Was bedeutet Kauf auf Leibrente? Bei einem Kauf auf Leibrente wird der Kaufpreis nicht sofort bei Vertragsab- schluss fällig, sondern der Käufer leistet an den Verkäufer in regelmäßigen Ab- ständen Zahlungen in bestimmter Höhe. Der Verkäufer erhält bis zu seinem Tod monatliche oder jährliche Rentenzah- lungen. Erst mit dem Tod des Verkäufers erhält der Käufer das volle Verfügungs- recht über die Immobilie. Wie funktioniert der Kauf auf Leibrente? Der Leibrentenvertrag ist in rechtlicher Hinsicht ein „Glücksvertrag“, da die Höhe der zu leistenden Zahlungen von der Lebensdauer des Verkäufers abhän- gig ist. Daraus folgt, dass die Gesamt- summe der zu leistenden Zahlungen entweder den tatsächlichen Wert der Immobilie übersteigen oder auch weit unter dem Verkehrswert liegen kann. Ein Leibrentenvertrag kann auf ganz unterschiedliche Weise ausgestaltet werden. In der Regel bleibt der bisherige Eigentümer selbst in der Immobilie wohnhaft. Erst mit seinem Tod gehen die Verfügungsrechte auf den Käufer über. Fallweise zieht der bisherige Eigentümer auch sofort aus und überlässt dem Käufer die Immobilie sofort. In einzelnen Fällen nutzen Verkäufer und Käufer die Immobilie auch gemeinsam. Absicherung für beide Vertragspartner Der Käufer erwirbt bereits mit Vertrags- abschluss das Eigentumsrecht an der Immobilie und wird als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Zur Absicherung des Verkäufers können die Rentenzahlungen als Reallast im Grundbuch sichergestellt werden. Darüber hinaus können auch ein „Wohnungsrecht“ und ein „Belastungs- und Veräußerungsverbot“ grundbücher- lich einverleibt werden. Bei der Festlegung der Rentenhöhe wer- den insbesondere das Lebensalter des Verkäufers und der Wert der Immobilie zu berücksichtigen sein. Zusätzlich soll- te auch eine Wertsicherung der Renten- zahlungen vereinbart werden. Der Verkauf auf Leibrente ist vor allem für ältere Menschen interessant, die kei- ne gesetzlichen Erben oder deren Kinder kein Interesse an der Immobilie haben. Durch die regelmäßigen Zahlungen kann die Pension aufgebessert werden, ohne aus der gewohnten Umgebung auszie- hen zu müssen. Der Käufer hat den Vorteil, dass er eine Immobilie erwerben kann, ohne den gesamten Kaufpreis finanzieren zu müssen. Vertragserstellung Wegen der ganz unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten empfiehlt es sich jedenfalls, einen entsprechenden Fachmann beizuziehen, der eine maßge- schneiderte Lösung in Bezug auf die Be- dürfnisse beider Vertragsteile ausarbei- ten kann. Dabei sind auch steuerliche und absicherungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. RA Dr. Christoph Ganahl LL.M.

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