Der Immobilienmarkt Vorarlberg - Ausgabe 13

18 MARKT IMMOTIPP Wer vertritt die Eigentümer einer Wohnanlage rechtlich nach außen? Alle Eigentümer einer Wohnanlage stellen die „Eigentümergemein- schaft“ dar. Gemeinsam besitzen sie das Gebäude und alles was dazu gehört. Will die Eigentümergemein- schaft einen Vertrag abschließen, um zum Beispiel Reparaturen zu be- auftragen, muss sie sich von jeman- dem nach außen vertreten lassen. In sehr vielen Fällen übernimmt dies ein Hausverwalter. Wie wird eine Hausverwaltung bestellt? Über die Bestellung der Hausver- waltung stimmt die Eigentümer- gemeinschaft ab. Die einfache Mehrheit entscheidet. Die Stimmen werden aber nicht nach Anzahl der Personen gewichtet, sondern nach Nutzwerten, also nach dem grund- bücherlichen Anteil der jeweiligen Eigentümer. Eigentümervertreter ersetzt die Hausverwaltung Wird kein Hausverwalter bestellt, kann die Mehrheit der Eigentümer die Gemeinschaft vertreten. In diesem Fall muss ein Eigentümer- vertreter beauftragt werden, die Beschlüsse umzusetzen. Der Eigentümervertreter ist, wie auch die Hausverwaltung, gegen- über der Mehrheit der Gemeinschaft weisungsgebunden. Solche Vereinbarungen können gut funktionieren. Sie sind zudem kostengünstig und effizient. Werden aber zum Beispiel Vormachtstellun- gen missbraucht, so kann jeder ein- zelne Eigentümer, ungeachtet seines Anteils, gerichtlich einen Antrag zur Bestellung einer Hausverwaltung einbringen. Was ist die Aufgabe eines Hausverwalters? Der Hausverwalter ist verantwortlich, die Liegenschaft ordnungsgemäß zu erhalten und zu betreuen. Er vertritt die Eigentümer uneingeschränkt nach außen und ist zu allen Auf- gaben der ordentlichen Verwaltung berechtigt. Für alle außerordent- lichen benötigt er einen Mehrheits- beschluss der Eigentümerschaft. Als Hausverwalter ist er verpflichtet, eine jährliche Vorausschau über ab- sehbare Instandhaltungs- und Ver- besserungsarbeiten, erforderliche Rücklagenbildung und vieles mehr zu erstellen. Kevin Bachmann Immobilienberater

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