Der Immobilienmarkt Vorarlberg - Ausgabe 12

2 TIPP UNSER TIPP Für eine seriöse Bewertung verwenden Immobilienprofis niemals die Preis- vorstellungen, die auf Plattformen kolportiert werden. Sie errechnen diesen vielmehr anhand der Grund- buchsbewegungen aus der Region. Worin liegt die Bedeutung des Grundbuchs? Das Grundbuch ist ein vom Bezirksgericht geführtes öffentliches Verzeichnis von „dinglichen Rechten an Immobilien“. Was so ungemein sperrig klingt, bedeutet nichts anderes, als dass im Grundbuch neben Eigentumsverhältnissen auch Pfandrechte, Baurechte, Dienstbarkeiten und vieles mehr eingetragen werden. Die Bedeutung des Grundbuches liegt darin, dass diese Rechte nur durch die Eintragung in das Grundbuch erworben werden können. Man spricht vom sogenannten Eintragungsgrundsatz. Grundbuch für jeden einsehbar Im Grundbuchsgesetz § 7 ist verankert, dass das Grundbuch öffentlich und somit für jeden zugänglich ist. In das Grundbuchsverzeichnis kann bei den Bezirksgerichten oder online Einsicht genommen werden. In Zeiten, in denen Datenschutz in aller Munde ist, greift hier das Datenschutzgesetz also nicht. Obwohl es sich um sehr sensible persönlichkeitsbezogene Informationen handelt, sind diese für jeden zugänglich. Bessere Verkehrswertermittlung durch digitale Lösungen Immobilienmakler verwenden Grundbuchsauszüge auch für die Verkehrswert- ermittlung von Immobilien. Moderne Softwarelösungen erfassen und bewerten Grundbuchsauszüge und Kaufbewegungen. Mit Hilfe dieser Daten ist es für erfahrene Immobilienmakler möglich, den Verkehrswert noch genauer fest- zulegen. Seit Kurzem werden diese Daten in den Medien veröffentlicht. Es sei dahingestellt, ob dies dem öffentlichen Interesse dient oder ob es sich nur um eine Befriedigung der Neugierde handelt. Kurt Kennerknecht, Immobilienexperte wir haben gerade einen spannenden Nationalrats-Wahlkampf hinter uns! Auch Schlagwörter wie „leistbares Wohnen“ wurden zur Mobilisierung der Wählerschaft ins Spiel gebracht. Dabei wurde gerne unter den Tisch gekehrt, dass Immobilientransaktionen hoch be- steuert sind und die Einnahmen im Finanz- ministerium sprudeln lassen. Natürlich wird versucht, die Kosten einer Immobilientrans- aktion weiterzugeben, was somit Teil des Problems ist. Ähnlich verhält es sich mit der Problematik der Bauoffensive des gemein- nützigen Wohnbaus. Auf der anderen Seite der Medaille steht der historisch niedrige Zins, der Finanzie- rungen so günstig macht wie nie zuvor. Zusammenfassend würde ich sagen: Trotz der hohen Immobilien-Preise ist der Kauf einer Immobilie auf jeden Fall immer sinn- voll. Natürlich ist die Belastung derzeit äußerst hoch, aber Eigentum anzuschaffen war noch niemals einfach. Entlastung braucht vor allem der Mieten-Markt für niedrige Einkommen. Neben gemeinnützigemWohnbau können hier nur Steuervergünstigungen für Investoren zu einer Verbesserung führen. In den letzten Wochen bin ich immer wieder gefragt worden, wie es sein kann, dass in der Tagespresse Immobilientrans- aktionen öffentlich gemacht werden. Die Basis dafür ist das Öffentlichkeitsprinzip des Grundbuchs, das nämlich über dem Datenschutzgesetz steht. Näheres erfahren Sie im Immo-Tipp von meinem Kollegen Kurt Kennerknecht. Die Befreiung von der Immobilienertrag- steuer ist ein Segen für Immobilienver- käufer, die ihre Immobilie vor dem Verkauf selbst bewohnt haben. Bis vor Kurzem war es gar nicht so einfach, den Nachweis für den Befreiungstatbestand zu erbringen. Erleichterung schafft jetzt ein neues Gerichtsurteil, das mehr Klarheit schafft. Genaueres erklärt Klaus Suppan auf Seite drei! Viel Freude beim Lesen wünscht Christoph Geringer PS.: Sie haben Anregungen, spannende Immobilienthemen oder Fragen? Dann schreiben Sie mir einfach eine E-Mail: geringer@immoteam7.at. Ich freue mich auf Ihre Nachricht! Liebe Leserinnen und Leser, Christoph Geringer Immobilienberater Gesellschafter Immoteam7 MARKT EDITORIAL & IMMOTIPP

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