Der Immobilienmarkt Vorarlberg

DER IMMO BILIENMARKT 12 Betretungsrecht des Vermieters: Wann Vermieter die Wohnung betreten dürfen „Von der professionellen Dienstleistung eines Maklers profitieren sowohl Vermieter als auch Mieter. Immobilienmakler denken immer einen Schritt voraus – dadurch erreichen Sie Ihre Ziele rascher“, sagt Kurt Kennerknecht, Immoteam7. Naturnahe Gartenwohnung in Götzis 6840 Götzis, Berg 31 / EG / Top 13 72 m² Wohnfläche 40 m² Garten 23 m² Terrasse 3 Zimmer Carport Personenlift Sehr gepflegte Anlage Miete inkl. BK € 1.040,- Kevin Bachmann Wer eine Wohnung mietet, geht berechtigt davon aus, dass er sich in seinen vier Wänden frei entfal- ten kann und seine Privatsphäre gewahrt bleibt. Wenn wichtige Gründe vorliegen, darf der Vermie- ter aber die Wohnung betreten. Der Mieter hat in diesen Fällen laut Mietrechtsgesetz eine sogenannte Duldungspflicht. Zu diesen wichtigen Gründen zählt z.B. die Besichtigung durch neue Miet- oder Kaufinteressenten. Der Mieter muss auch Besichtigungen zur Vorbereitung von Erhaltungs- maßnahmen oder Reparaturar- beiten akzeptieren. Außerdem hat der Vermieter das Recht, sich vom Zustand des Mietobjektes zu überzeugen. Natürlich sind auch in diesen Fällen die Interessen des Mieters zu wahren. Die Belastung für den Mieter muss zumutbar sein und darf nicht schikanös ausgeübt werden. Besuche müssen grund- sätzlich angemeldet werden und sollten zeitlich abgestimmt sein. „Ein professioneller Makler sucht deshalb bei einem Mieterwechsel von Anfang an das Gespräch mit dem Mieter. Besichtigungen las- sen sich so koordinieren, dass der Mieter kaum belastet wird. Bewährt haben sich ge- staffelte Besichtigungen, in einem vereinbarten Zeit- fenster“, erläutert Kurt Kennerknecht. Verschafft sich der Vermieter gegen den Willen des Mieters Zutritt zur Wohnung, kann der Mie- ter eine Besitzstörungs- und Un- terlassungsklage einreichen. „Ein professioneller Immobilien-Makler kennt die Gesetzeslage genau und wahrt immer die Interessen von Mieter und Vermieter. Er achtet darauf, einen Ausgleich zu finden und zu vermitteln“, sagt Kurt Kennerknecht.

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