Der Immobilienmarkt Vorarlberg - Ausgabe 14

5 Endlich ist er da, der langersehnte Tag der Schlüsselübergabe. Wer eine Neubauwohnung kauft, wird den Moment der Übergabe in den eigenen Besitz lange in Erinnerung behalten. Damit es eine schöne Erinnerung bleibt, gilt es gut vorbereitet zu sein! Rechtlich gesehen geht die Immobilie mit der Schlüsselübergabe in den Besitz des Käufers über. Und zwar mit sämtlichen damit verbundenen Verpflichtungen, Kosten und dem zu tragenden Risiko. Das bedeutet, ab dem Zeitpunkt der Übernahme muss der Käufer für Strom-, Wasser- und Heizungskosten aufkommen. Er übernimmt alle Verpflichtungen der Hausgemeinschaft gegenüber wie zum Beispiel Kehrdienste und trägt das Risiko für eventuelle Schäden. Weiters wird die Übernahme im verein- barten Zustand bestätigt. Bei einer gebrauchten Immobilie bedeutet das, dass die Wohnung wie besichtigt, geräumt und besenrein übergeben wird. Bei Neubauwohnungen gelten andere Bestimmungen. Recht auf Gewährleistung Als Käufer einer Neubauwohnung können Sie auf Ihr Recht auf Gewährleistung pochen. Dieses gilt bei jedem Vertrag mit einem Bauträger und muss binnen drei Jahren geltend gemacht werden. Der Nach- weis, dass mechanische Beschädigungen bereits bei der Übernahme vorhanden waren, ist aber oftmals schwer. Gehen Sie also Raum für Raum ab und über- prüfen Sie Wände, Decken und Böden auf Beschädigungen. Gerade Fenster und Schiebetüren sollten genau begutachtet und sofort beanstandet werden. Halten Sie etwaige Mängel in einem Protokoll schriftlich fest. Ab ins neue Zuhause – mit gutem Gefühl Weiters müssen Sie die Zählerstände für Strom, Wasser und Heizung festhalten, um eine Abrechnung zum Stichtag zu ermöglichen. Beachten Sie, dass das Bauwerk zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Gänze ausgetrocknet ist. In den ersten drei Jahren ist es notwendig, regelmäßig die Räume zu lüften. Möbel sollten vor- zugsweise mit etwas Abstand zur Wand stehen. Auf diese Weise vermeiden Sie mögliche Schimmelbildung. Ein Haftungsrückbehalt oder eine Bank- garantie sichern Kunden zusätzlich ab, sollte der Bauträger Schäden nicht fristgerecht beseitigen. Startklar für die Übernahme einer Neubauwohnung die smarten makler IMMOWISSEN „Damit die Jubelstimmung beim Übergabetermin nicht getrübt wird, sollten Sie sich gut vorbereiten“, empfiehlt Sarah Gasser, Immoteam7

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