Der Immobilienmarkt Vorarlberg - Ausgabe 11

3 die smarten makler Nachbarschaftsstreitigkeiten sind ein alter Hut. Wo viele Menschen unter einem Dach wohnen, kommt es häufig zu Reibereien und Auseinandersetzungen. Gehen die Be- lästigungen jedoch über das übliche Maß hinaus oder kommt ein Nachbar beharrlich seinen Pflichten nicht nach, kann er aus der Wohnungseigentümerschaft ausge- schlossen werden! In diesem Fall spricht man von einer so- genannten „Ausschlussklage“. Diese kann von der Mehrheit der übrigen Eigentümer eingebracht werden. Auch für den Einzel- nen gibt es Mittel und Wege: Man kann in einem ersten Schritt eine Unterlassungs- klage führen. Ist diese erfolgreich und än- dert sich das Verhalten des „Störenfrieds“ nicht, kann man eine Ausschlussklage auch als Einzelperson führen. Die Gründe für eine Ausschlussklage ähneln denen der Kündigungsgründe im Mietrecht: Die permanente Nichterfüllung von Pflichten wie beispielsweise eine Kos- tenbeteiligung zählt dazu. Werden diese Kosten jedoch während des gerichtlichen Verfahrens beglichen, wird die Klage ab- gewiesen. Das Gesetz akzeptiert weiters die „Zu- widerhandlung gegen das allgemeine Interesse der Gemeinschaft“ als Basis für eine Ausschlussklage. Darunter versteht man exzessive Tierhaltung, die fehlende Behebung von Wasserschäden oder die Wohnungsprostitution. Wer durch an- stößiges oder grob ungehöriges Verhalten gegenüber den Hausbewohnern auffällt, kann ebenfalls mit einer Ausschlussklage rechnen. Dazu zählen ständige Beschimp- fungen oder Randale im Stiegenhaus. Mit einer Klage wird man jedoch nur erfolg- reich sein, wenn die Verstöße tatsächlich schwerwiegend sind. Kommt es zu einem Ausschluss-Urteil, hat der Eigentümer drei Monate Zeit, die Im- mobilie zu verkaufen. Ansonsten kann ein Antrag auf Zwangsversteigerung gestellt werden. Wer diesen Weg beschreiten möchte, muss allerdings einen langen Atem haben. Zwei bis drei Jahre sind ein durchaus realisti- scher Zeitrahmen, bis eine solche Klage über die Bühne ist. Kurt Kennerknecht Immobilienexperte IMMOMARKT — Zeitschrift des Hauses immoteam7 — Ausgabe: 11/2019 — Auflage: 71.500 Stück Herausgeber: Immoteam7 ITS GmbH — Mozartstraße 1, 6850 Dornbirn Redaktion: Christoph Geringer, Immobilienberater, Gesellschafter Fotos: Immoteam7 ITS GmbH — Inserate ITS: Sabine Geringer — Gestaltung: buchergrafik GmbH IMPRESSUM Was tun gegen rüpelhafte, unzumutbare Nachbarn? WAS TUN?

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