Der Immobilienmarkt Vorarlberg - Ausgabe 11
20 MARKT IMMOTIPP In den meisten Mietverträgen ist von einer „besenreinen“ Übergabe die Rede. Aber was genau bedeutet diese Verein- barung in der Praxis? Mit besenrein ist gemeint, dass die Immobilie bei der Übergabe frei von beweglichen Gegenständen sein muss. Auch eine Grundreinigung ist vorgesehen. Darunter versteht man eine intensive Reinigung des Objektes, bei der auch schwer zugängliche Stellen gesäubert werden. Kommt der Mieter dem nicht nach, hat der Vermieter das Recht, die Wohnung auf Kosten des Mieters professionell reinigen zu lassen. Fenster müssen aber beispielsweise nicht unbedingt geputzt und Vorhänge nicht gewaschen werden. Auch um das Verspachteln der Bohrlöcher in den Wänden muss sich nicht der Mieter kümmern. Grundsätzlich kann der Vermieter erwar- ten, die Immobilie im gleichen Zustand wie bei der Übergabe zurück zu erhalten. Die gewöhnliche Abnutzung ist davon na- türlich ausgenommen. Diese hängt immer vom Alter der Immobilie sowie von der Dauer des Mietverhältnisses ab. Um Streitigkeiten zu vermeiden, emp- fehlen wir dringend, den Zustand der Immobilie bei der Übernahme genau zu dokumentieren. Machen Sie Fotos und legen Sie ein Übergabeprotokoll an! Wenn Sie bei all diesen Schritten auf die Unterstützung eines professio- nellen Immobilienmaklers vertrauen, sind Sie auf der sicheren Seite! Kevin Bachmann Immobilienberater Was bedeutet eigentlich „besenrein“?
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