Der Immobilienmarkt Vorarlberg - Ausgabe 10

Neue Raumordnung: Genialer Coup oder Rohrkrepierer? „Der Wille zur Veränderung ist da und offensichtlich. Doch, ob die Maßnahmen wirklich greifen, ist aus meiner Sicht fraglich.“ Klaus Suppan Immobilienberater Die Novelle zum Raumplanungsgesetz für einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden soll Baulandhortung verhindern und mehr Baugrund aktivieren. Wohnen soll so wieder leistbar werden. WAS ÄNDERT SICH FÜR PRIVATE DURCH DAS NEUE RAUMPLANUNGS- GESETZ? Befristung bei Neuwidmung Werden Grundstücke zu Bauland umgewid- met, so ist diese Widmung auf sieben Jahre befristet. Dabei wird eine Mindestbaunut- zung definiert. Erfolgt innerhalb dieser sieben Jahre kein Baustart, wird die Fläche wieder entschädigungslos umgewidmet. Erklärungsverfahren beim Kauf von gewid- metem Bauland Die Gesetzesnovelle sieht beim Erwerb eines unbebauten Grundstücks ein Erklärungs- verfahren vor. Darin muss sich der Käufer bereit erklären, das Baugrundstück innerhalb von zehn Jahren zu bebauen. Geschieht das nicht, hat die Gemeinde das Recht, das Grundstück zu erwerben. Ein weiteres Jahr bleibt Zeit, um sich zu einigen. In letzter Konsequenz kann es bis zur Versteigerung kommen. Quadratmeter als Zünglein an der Waage Von dieser Regelung ausgenommen sind Privatpersonen, deren Grundstücke 800 m² nicht übersteigen. Und: Ist man bereits im Besitz von 5.000 m² unbebautem Bauland, so ist kein weiterer Kauf mehr möglich. Bauträger steigen besser aus Bauträger betreffen diese Beschränkun- gen nicht. Dabei waren sie bisher die Haupt-Preistreiber im Grundstücksgeschäft. Wenn Grundstücke also für den Bauträger günstiger werden, bedeutet dies nicht zwangsläufig eine Verbilligung des Wohn- raums. Denn der größte Kostentreiber sind nach wie vor die Baukosten, die beim an- haltenden Bauboom kaum günstiger werden. Wenn weiterhin viel gebaut wird und der Wettbewerb gering bleibt, ist nicht mit einer verbesserten Preissituation am Wohnungs- markt zu rechnen. Rote Karte für Baulandhortung? Baulandhortung könnte in Zukunft über Umwege stattfinden. So mancher umtriebige Großinvestor im „Ländle“ könnte auf die Idee kommen, das Bauträgergewerbe anzumel- den. Ob das Problem der Baulandhortung also tatsächlich an den Wurzeln gepackt ist, bleibt fraglich. Ist der Traum vom eigenen Haus passé? Die Novelle zum Raumplanungsgesetz wird sich auch auf bebaute Grundstücke mit alten Einfamilienhäusern auswirken. Viele Familien können sich den Traum vom Einfamilienhaus nur erfüllen, wenn sie sanierungsbedürftige Häuser kaufen und diese selbst wieder in Schuss bringen. Aber gerade diese Objekte geraten nun verstärkt in den Fokus von Investoren. Das wird in der Folge die Preise weiter ankurbeln. Der Traum vom eigenen Haus rückt damit für viele in noch weitere Ferne. F A Z I T Der Verwaltungsaufwand wird sich durch die neue Raumordnung sicherlich erhöhen. Am Immobilienmarkt wird sich aber in naher Zukunft nicht viel ändern. Positiv ist anzu- merken, dass zumindest der Wille zur Verän- derung spürbar ist und hoffentlich auch eine Erleichterung am Grundstücksmarkt. Denn Bilanz zieht man immer erst am Schluss. IMMOMARKT — Zeitschrift des Hauses immoteam7 — Ausgabe: 10/2018 — Auflage: 74.000 Stück — Heraus- geber: Immoteam7 ITS GmbH — Mozartstraße 1, 6850 Dornbirn — Redaktion: Christoph Geringer, Immobilien- berater, Gesellschafter — Fotos: Immoteam7 ITS GmbH — Inserate ITS: Sabine Geringer — Gestaltung: zurgams Kommunikationsagentur GmbH — Druck: NP Druck IMPRESSUM 0 3 WWW. I MMOT E AM 7. AT IMMO MARKT N E U E R AUMO R D N UN G

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