Der Immobilienmarkt Vorarlberg - Ausgabe 10

AIRBNB — WAS IST ERLAUBT? Die Vermietung über Airbnb als lukrativere Alternative zur klassischen Vermietung erscheint auf den ersten Blick sehr ver- lockend und attraktiv. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu wissen: Was ist wirklich erlaubt und welche Konsequenzen hat eine tageweise Vermietung? Jeder Airbnb-Ver- mieter sollte als erstes prüfen, ob er seine Immobilie überhaupt an Touristen vermie- ten darf. Das 2008 in San Francisco gegründete Unternehmen Airbnb ist eine Internetplatt- form, auf der Private ein Zimmer oder gleich ihre ganze Wohnung an Reisende vermieten. Mittlerweile kann man in über 190 Ländern rund um den Globus das Angebot nutzen. Je nach dem, um welche Immobilienart es sich handelt, gibt es für eine Vermietung über Airbnb unterschiedliche Regelungen: Mietwohnungen Mietern ist eine Untervermietung meist untersagt. Wer sich darüber hinwegsetzt, riskiert die Kündigung durch den Vermieter. Eigentumswohnungen Als Eigentümer kann man zwar grundsätz- lich vermieten, muss aber die Widmung laut Wohnungseigentums-Vertrag berück- sichtigen. Wenn die Wohnung nur für Wohn- zwecke gewidmet ist, darf nicht an Touristen vermietet werden. In diesem Fall muss eine Umwidmung stattfinden, der alle Miteigen- tümer zustimmen müssen. Eine höhere Frequenz beim Mieterwechsel führt zu einer höheren Belastung der Miteigentümer. Diese können auf Unterlassung klagen. Einfamilienhäuser Objekte mit maximal zwei Wohneinheiten sind im Mietrechtsgesetz grundsätzlich nicht beinhaltet. Hier ist also eine Vermietung grundsätzlich möglich. WELCHE STEUERLICHEN KONSEQUENZEN HAT EINE AIRBNB-VERMIE- TUNG? Als Gastgeber lohnt es sich, genaue Informa- tionen über steuerrechtliche Konsequenzen einzuholen. Viele wissen zum Beispiel nicht, dass vom Gast eine Ortstaxe behoben wer- den muss. Die Einnahmen aus touristischer Vermietung müssen bei der jährlichen Ein- kommenssteuer geltend gemacht werden, wenn sie 730 Euro im Jahr übersteigen. Es empfiehlt sich also früh genug, einen Teil der Einnahmen für die Einkommenssteuer auf die Seite zu legen. Wer im großen Stil über Airbnb vermieten will, sollte sich auch über eine Umsatzsteuer-Abgabe schlau machen. Diese ist jedoch erst ab einem Jahresumsatz von 30.000 Euro netto abzuführen. Kevin Bachman Immobilienberater WWW. I MMOT E AM 7. AT 1 2 IMMO MARKT A I R B N B – WA S I S T E R L AU BT ?

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