NEUBAU: Außergewöhnliches Eigenheim mit Blick ins Grüne – Top 3
6914 Hohenweiler, Doppelhaushälfte zum Kauf
Kontaktdaten
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NameHerr Kevin Bachmann
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FirmaImmoteam7 ITS GmbH
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LandAUT
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E-Mail Direktbachmann@immoteam7.at
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Tel. Durchwahl004366488791348
Objektdaten
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Objekt ID1792
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ObjekttypenDoppelhaushälfte, Haus
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AdresseLeutenhofen 20b
6914 Hohenweiler -
Wohnfläche109 m²
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Kellerfläche6 m²
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Balkon-/Terrassenfläche19 m²
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Gartenfläche23 m²
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Zimmeranzahl4
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Schlafzimmer3
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Badezimmer1
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Separate WC1
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Terrassen1
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BefeuerungLuftwärmepumpe, Fußbodenheizung
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Baujahr2023
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HWB-Wert35
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HWB-KlasseB
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Verfügbar abFrühjahr 2024
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StellplätzeAnzahl: 1 Tiefgarage: 1
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Kaufpreis879.000 EUR
Ausstattung / Merkmale
- ✓ Badewanne
- ✓ Balkon/Terrasse Südost
- ✓ Dusche
- ✓ Fahrradraum
- ✓ Garten
- ✓ Gartennutzung
- ✓ Gäste-WC
- ✓ Kabel-/Sat-TV
- ✓ Separates WC
- ✓ Terrasse
- ✓ Tiefgarage
Energieausweis
Objektbeschreibung
Beschreibung
außergewöhnlich
… ist die Architektur
… viele Varianten
… gut erschlossen
… hoher Baustandard
… schöne Weitsicht ins Grünland
… große Gärten
— ca 109 m² Wohnfläche
— geräumige Wohn-Essbereiche mit direktem Terrassenzugang
— Schlafzimmer und Hauptbadezimmer im Obergeschoss
— Küche mit integrierter Speis
— praktischer Eingangsbereich mit ausreichend Platz
— sonnige, überdachte Terrassen mit Südwestausrichtung
— renommierte Handwerker für Massivbauweise,
Elektro-, Sanitärinstallationen und Spenglerarbeiten bereits fixiert
— Grundrisse können noch nach Ihren Wünschen angepasst werden!
— gemeinsame Tiefgarage mit Kellerabteilen (Erwerb mehrerer Tiefgaragenplätze möglich)
— weitläufige Gärten mit bis zu 300 m² möglich
— diverse Naherholungsgebiete in unmittelbarer Nähe (Bodensee, Pfänder, etc.)
— Schulen, Ärzte, Lebensmittelmärkte in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar
Kaufpreis: 879.000,- inkl. 1 TG Platz
Nebenkostenübersicht:
Provisionsfrei für den Käufer
3,5% Grunderwerbsteuer
1,1 % Grundbucheintragung
Vertragserrichtungskosten zzgl. 20 % MwSt
Barauslagen
Ale Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. § 15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.